Mitgliedschaft / Beiträge

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedschaft kann bei jedem Vorstandsmitglied beantragt werden.

Der Antrag zur Mitgliedschaft kann hier herunter geladen werden.

 

Die Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:

   

Bis

30.06.2026

  Ab 01.07.2026
Beitrag: Erwachsene ab 18 Jahre monatlich 6,50 monatlich 8,00
Jugendliche ab 14 Jahre monatlich 3,50 monatlich 5,00
Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre monatlich 3,00 monatlich 4,00
Familienbeitrag

( Mindestens 2 Erw. u. 1 Kind oder 1 Erw. u. 1 Kind )

monatlich 12,50 monatlich 16,00
Ehrenmitglieder      jährlich 20,00 halb-jährlich 20,00

Bis

31.03.2026

 

Ab 01.04.2026 

 
Umlage Tennis: Erwachsene ab 18 Jahre monatlich 4,10 monatlich 6,00
Jugendliche ab 14 Jahre monatlich 1,50 monatlich 3,00
Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre monatlich 1,00 monatlich 1,00
   

Bis

31.03.2026

  Ab 01.04.2026  
Spartenbeitrag Fussball:  Erwachsene ab 18 Jahre   0,00 monatlich 4,00
(Nur beim NFV hinterlegte aktive Spieler) Jugendliche ab 14 Jahre   0,00 monatlich 2,00
  Kinder / Jugendliche bis 14 Jahre   0,00 monatlich 1,00

Sonderregelungen:

Auszubildende, Schüler und Studenten (laut gesetzlicher Regelung) zahlen, sofern sie nicht über einen Familienbeitrag mit berücksichtigt werden, mit Vollendung des 18. Lebensjahres einen verminderten Beitrag von 6,00 € (bis 30.06.2026 5,00 €) monatlich. Der Grund (incl. geplantem Datum der Beendigung) für die Sonderregelung muss dem Kassenwart gemeldet werden. Bei einer erforderlichen Verlängerung ist ebenfalls eine Meldung erforderlich. Diese Meldungspflichten gelten auch für die Berücksichtigung im Familienbeitrag. Der verminderte Beitrag ist maximal bis einschließlich 30. Lebensjahr gültig.

Der Beitrag und auch der Spartenbeitrag Fußball werden mittels Lastschrift halbjährlich zum 02. Februar und 2. August des lfd. Kalenderjahres eingezogen.

Die Umlage/Spartenbeitrag Tennis wird vierteljährlich zum 02. Februar, 02. Mai, 02. August und 02. November des lfd. Kalenderjahres abgebucht.

Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. bzw. 31.12. des Kalenderjahres möglich und muss schriftlich (auch per Mail möglich), 3 Monate vor dem Kündigungstermin gegenüber dem Vorstand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder der Geschäftsführung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen.

 

 

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